Stellenmeldepflicht: Das sind die Neuerungen für 2025

Ab dem Jahr 2025 bleibt die Meldepflicht für offene Stellen ein zentrales Instrument zur Förderung der Arbeitsmarkttransparenz und der Integration von Stellensuchenden. Arbeitgeber sind verpflichtet, vakante Positionen in meldepflichtigen Berufen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Dies ermöglicht Arbeitssuchenden einen zeitlichen Vorsprung bei der Bewerbung und soll Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Ziel ist es, die Beschäftigungschancen gezielt zu verbessern und den Fachkräftemangel aktiv anzugehen.

Was bedeutet das für 2025?

Im angebrochenen Jahr sind deutlich mehr Berufe von der Stellenmeldepflicht betroffen als noch im Jahr 2024. Der Grund dafür ist, dass die Arbeitslosigkeit in einigen Berufen erstmals respektive wieder die Schwelle von 5% überschritten hat. Damit hat die Meldepflicht eine deutlich grössere ökonomische Reichweite. Waren im vergangenen Jahr um die 3,2% der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufen tätig, ist ihr Anteil im neuen Jahr auf etwa 6,5% angestiegen – also auf mehr als das Doppelte.

Was ist die Stellenmeldepflicht?

Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Das Parlament hat darauf eine Stellenmeldepflicht in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Damit soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden.

Seit dem 1. Januar 2020 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, offene Stellen in Berufen mit schweizweit mindestens 5,1% Arbeitslosigkeit der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) zu melden. Erst 5 Arbeitstage nach der Publikation einer Stelle im geschützten Bereich des Online-Stellenportals «Job-Room» der Arbeitslosenversicherung (ALV) darf diese anderweitig ausgeschrieben werden: Sie unterliegt bis dann der sogenannten Sperrfrist.

Damit werden die beim RAV registrierten Stellensuchenden als Erste über freie Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit informiert. So erhalten sie einen Informations- und Bewerbungsvorsprung von 5 Arbeitstagen gegenüber anderen Kandidat/innen. Zudem erhält das RAV die Möglichkeit, den Arbeitgebern Dossiers passender Kandidat/innen zu übermitteln.

Die massgebende Liste der Berufsarten, die gemeldet werden müssen, wird jeweils im Herbst auf dem Portal arbeit.swiss publiziert und gilt für das Folgejahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember). Gleichzeitig besteht auf dem Portal arbeit.swiss die Möglichkeit, über eine Eingabemaske (Check-Up) zu erfahren, ob die Stellen einer bestimmten Berufsart meldepflichtig sind.

Welche Berufe betrifft das nun konkret?

Nachfolgend die Liste vom SECO mit den meldepflichtigen Berufen 2025: (mit Anzahl offenen Stellen am 06.01.2025)

  • Führungskräfte in Vertrieb und Marketing (797 offene Stellen)
  • Biolog/innen, Botaniker/innen, Zoolog/innen und verwandte Berufe (32 offene Stellen)
  • Technische Verkaufsfachkräfte (ohne Informations- und Kommunikationstechnologie), Medizin (keine Angaben)
  • Soziolog/innen, Anthropolog/innen und verwandte Wissenschaftler/innen (4 offene Stellen)
  • Schauspieler/innen (38 offene Stellen)
  • Konferenz- und Veranstaltungsplaner/innen (205 offene Stellen)
  • Kundeninformationsfachkräfte in Callzentren; Telefonist/innen (275 ohne Telefonist/innen)
  • Hotelrezeptionist/innen (117 offene Stellen)
  • Chefs und Cheffes de Service in Restaurants (453 offene Stellen)
  • Servicehilfskräfte in Restaurants (198 offene Stellen)
  • Betonierer/innen, Betonoberflächenfertiger/innen und verwandte Berufe (324 offene Stellen)
  • Baukonstruktions- und verwandte Berufe (1014 offene Stellen)
  • Gipser/innen, Trockenbauer/innen (1831 offene Stellen)
  • Isolierer/innen, ohne nähere Angaben; Isolierer/innen Gebäudehülle (812 offene Stellen)
  • Metallpolierer/innen, Rundschleifer/innen und Werkzeugschärfer/innen (157 offene Stellen)
  • Uhrenarbeiter/innen (78 offene Stellen)
  • Bediener/innen von Wäschereimaschinen (106 offene Stellen)
  • Gabelstaplerfahrer/innen und verwandte Berufe (148 offene Stellen)
  • Hilfsarbeiter/innen, ohne nähere Angaben; Hilfsarbeiter/innen im Bergbau, im Bau, bei der Herstellung von Waren und im Transportwesen (1538 offene Stellen inklusive Tiefbau)
  • Hilfsarbeiter/innen im Gemüse- und Obstbau (keine Angaben)
  • Hilfsarbeiter/innen im Gartenbau (116 offene Stellen)
  • Hilfsarbeiter/innen in der Nahrungsmittelzubereitung (913 offene Stellen)
  • Sonstige Hilfsarbeiter/innen (724 offene Stellen)

Anders als im vergangenen Jahr ist, dass neu auch Stellen für Führungskräfte in Vertrieb und Marketing meldepflichtig sind. Ebenfalls wieder der Meldepflicht unterliegen Stellen für Servicehilfskräfte in Restaurants. Diese waren 2022 und 2023, also nach der Corona-Pandemie, schon einmal meldepflichtig.

Was heisst das für Arbeitgeber?

Das Potenzial an Arbeitskräften in meldepflichtigen Berufen ist nicht von der Hand zu weisen. Falls Sie also eine Stelle ausschreiben wollen, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, ob diese meldepflichtig ist oder nicht.

Für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht sind die Kantone zuständig. Stellen die kantonalen Durchführungsstellen fest, dass eine meldepflichtige Stelle dem RAV nicht gemeldet worden ist, müssen sie eine Strafanzeige einreichen. Verstösse gegen die Meldepflicht können mit einer Geldstrafe von bis zu 40’000 Franken geahndet werden. Wird die Handlung fahrlässig begangen, beträgt die Strafe bis zu 20’000 Franken. Versäumen Sie es also nicht, Ihre Vakanz rechtzeitig dem RAV zu melden.

Wollen Sie mehr erfahren über die Rekrutierung von Fachkräften ausserhalb des aktuellen Arbeitsmarkts? Lesen Sie unseren Artikel zum Recruiting der sogenannten Hidden Workers.